Auflagen
zum Sarchinger Faschingszug
- Das Auswerfen von KONFETTI, STROH, HEU, FEDERN, SÄGESPÄNE, etc. wird untersagt.
- Das Auswerfen / Verteilen von WERBEFLYERN jeder Art wird untersagt.
- Der Gebrauch von WASSERWERFERN ist nicht gestattet.
- RUMTURNEN, -KLETTERN auf den Wägen ist verboten.
- Der Ausschank von SPIRITUOSEN („harter Alkohol“, der ab 18 Jahren erhältlich ist) wird untersagt. Der Ausschank von Bier, Wein, Sekt, usw. („weicher Alkohol“, der ab 16 Jahren erhältlich ist) wird gestattet.
- Die Abgabe von ALKOHOL an Jugendliche ist strengstens verboten.
- Vom Anbringen PORNOGRAPHISCHER DARSTELLUNGEN an den Wägen ist abzusehen.
- Die LAUTSTÄRKE DER MUSIKANLAGEN auf den Wägen ist in einer vernünftigen und annehmbaren Stärke zu wählen.
- Es sind ZUGMASCHINEN BIS MAX. 80 PS zugelassen. KEINE TIEFLADER ODER DERGLEICHEN! Oldtimer und Traktoren sind erwünscht.
- Die Verwendung von OFFENEM FEUER jeglicher Art (auch PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE DER KLASSE 1) ist nicht gestattet.
Die örtliche Polizei und die Feuerwehr werden ebenfalls über die Auflagen informiert und zur Kontrolle und Durchsetzung verpflichtet.
Rückfragen an Ernst Heller unter Tel.: 09403-2897
| < Zurück | Weiter > |
|---|



Subscribe to RSS Feed